Grüne, schwarze und H-Kennzeichen
Frage
"Warum haben manche Trecker grüne, manche schwarze und einige sogar ein H-Kennzeichen?"
Antwort
Das mit den verschiedenen Kennzeichen am Trecker ist eigentlich ganz einfach.
Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb hat, ist berechtigt seine Trecker und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen zu versehen. Ein grünes Kennzeichen gibt lediglich Auskunft darüber, dass der Halter von der Kfz-Steuer befreit ist. Jedoch darf ein grün gekennzeichnetes Fahrzeug auch nur für den Zweck benutzt werden, auf den sich die Steuerfreiheit bezieht. D.h. ein Landwirt darf diesen Trecker nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten verwenden.
An einem schwarzen Kennzeichen kann man erkennen, dass der Halter für dieses Fahrzeug Kfz-Steuer zahlt. Für dieses Fahrzeug gelten keine Nutzungseinschränkungen und es darf auch für andere als für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Ein Oldtimerkennzeichen (schwarzes H-Kennzeichen) sieht man - anders als bei alten Autos - an alten Treckern äußerst selten. Auch dann nicht, wenn der Trecker bereits deutlich mehr als 30 Jahre auf dem Buckel hat. Grund dafür ist, dass die Kfz-Steuer für Trecker unterhalb eines Gesamtgewichts von 3,4 t geringer ausfällt als die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer in Höhe von 191,73 €. D.h. nur bei großen Straßenschleppern und Ackerdiesel ab 3,4 t Gesamtgewicht macht es Sinn, diese als Oldtimer anzumelden.
Anhänger
Ähnlich verhält es sich bei Anhängern. Wer eine Zugmaschine mit grünem Kennzeichen besitzt, darf einen zulassungsfreien Anhänger mit grünem (Folge-)Kennzeichen ziehen. Zulassungsfrei bedeutet, der Anhänger bildet zusammen mit dem Trecker ein Gespann, trägt das gleiche Kennzeichen wie die Zugmaschine und muss auch nicht zur wiederkehrenden Hauptuntersuchung. Jedoch darf das Gespann lediglich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bewegt und nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Wer keinen Trecker mit einer "grünen Zulassung" hat, muss seinen Anhänger anmelden, gesondert versteuern und versichern sowie regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorfahren. D.h. der Anhänger bekommt ein eigenes, schwarzes Kennzeichen. Dafür darf er, ebenso wie das Zugfahrzeug, auch für andere außer land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Saisonkennzeichen
Soll der (Oldtimer-)Trecker nicht ganzjährig genutzt werden, sondern z.B. nur in den Sommermonaten, so kann er auch mit einem Saisonkennzeichen für mindestens zwei bis höchstens elf Monate zugelassen werden.
Neu seit Oktober 2017 ist, dass neben dem schwarzen Kennzeichen nun auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen als Saisonkennzeichen zugeteilt werden können. Das spart Steuern und Versicherungsprämien.