Überrollbügel am Oldtimertrecker

Frage

"Ich glaube mich zu erinnern, dass man früher mit einem Trecker ohne Überrollbügel keine öffentlichen Wege und Straßen benutzen durfte. Ist das immer noch so?"

Antwort

Nein. Mit dem Überrollbügel verhält es sich wie folgt:

Weder der TÜV noch das Straßenverkehrsamt schreibt die Verwendung eines Überrollbügels vor.
D.h. im normalen Straßenverkehr spielt es keine Rolle, ob ein Überrollbügel verbaut ist oder nicht.
Einzig die Berufsgenossenschaft gibt aus versicherungsrechtlichen Gründen vor, dass bei land- oder forstwirtschaftlichen Einsätzen diese Schutzvorrichtung montiert sein muss. 

Es kommt also wie immer auf den jeweiligen Zweck an, für den man den Trecker verwendet. Dementsprechend hat das auch nichts – wie viele glauben – mit der Farbe des Kennzeichens (grün oder schwarz) zu tun. Für eine Ausflugsfahrt mit einem Oldtimertrecker oder den Besuch eines Treckertreffens zum Beispiel ist kein Überrollbügel erforderlich.

An den Treckern unserer Flotte, bei denen das Auf-und Absteigen oder das Sitzen auf den Kotflügeln durch den Überrollbügel behindert wird, haben wir diesen demontiert. In den anderen Fällen haben wir ihn am Fahrzeug belassen.