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Häufige Fragen - FAQ

Diese FAQ-Liste soll Antworten auf Fragen geben, die uns immer wieder gestellt werden - sie sind nicht von uns ausgedacht, sondern gesammelte Werke aus der Praxis.

Die Liste wächst stetig weiter - reinschauen lohnt sich also!

Allgemeine Fragen

Sie müssen nicht, aber Sie unterschreiben uns im Mietvertrag, dass Sie unsere AGB gelesen haben und akzeptieren.

Nein, aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht. Einen alten Trecker zu fahren ist schon etwas anderes als Autofahren, entsprechende Fahrerfahrung ist daher erforderlich.

Wenn es in Strömen regnet, gewittert, stürmt oder die Tageshöchsttemperatur 10 °C nicht erreicht, müssen Sie die Fahrt nicht antreten. Ob dies laut den Wetterprognosen der Fall ist, besprechen wir einen Tag vorher. Mögliche Schauer stellen keinen Grund für eine Stornierung der Buchung dar.

Sollte es am Tag des geplanten Treckerausflugs einen nicht vorhersehbaren Wetterumschwung geben, stimmen wir uns noch am gleichen Tag ab und versuchen gemeinsam einen neuen Termin zu finden. 

Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass immer wieder Termine nicht eingehalten oder aus irgendwelchen Gründen – unabhängig von der Wetterlage – kurzfristig abgesagt werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor, die Hälfte des vereinbarten Mietpreises in Rechnung zu stellen, da wir die Trecker aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anderweitig vermieten können.

Laut unseren AGB ist eine Terminabsage bis 10 Tage vor dem Ausflugdatum ohne Weiteres möglich. Unter welchen Bedingungen eine Buchung wegen schlechtem Wetter auch kurzfristig storniert werden kann, ist ebenso in den AGB eindeutig geregelt.

Sollte Ihnen das Risiko zu hoch sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Ticketversicherung.

Leider nein, denn wir haben kein Kartenlesegerät. Die Mietgebühr kann nur in bar oder mit Gutschein beglichen werden.

Für unsere Gutscheine gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren (BGB § 195).
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein bei uns erworben wurde (BGB § 199).

Das bedeutet in der Praxis, ein Gutschein behält seine Gültigkeit drei Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres und kann jeweils in der Zeit von April bis Oktober eingelöst werden.
Beispiel: Ein Gutschein, der 2022 erworben wurde, ist ab dem 31.12.2022 (Ende des Ausstellungsjahres) drei Jahre lang gültig, also bis einschließlich 2025.

Während der Winterpause (November bis März) sind keine Treckertouren möglich, jedoch können im November und Dezember bereits Terminvereinbarungen für das Folgejahr getroffen werden.

Nein, als Beifahrerin begleiten Sie Ihren Mann kostenfrei. Sie leisten nur dann eine Zuzahlung, wenn Sie selbst mit einem weiteren Trecker als dem im Gutschein aufgeführten fahren möchten.

Mit der Kaution möchten wir Sie motivieren, nach der Ausfahrt den Trecker samt Zubehör unbeschädigt wieder bei uns im Hof abzustellen. ;-)
Ebenso behalten wir die Kaution ein, falls Sie das GPS-Navigationsgerät unterwegs verlieren sollten oder es defekt (z.B. mit einem zerstörten Display) wieder bei uns abgeben.

Für die Fahrzeuge ist jeweils eine Haftplicht- und Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Nicht versichert dagegen sind Vollkaskoschäden. Für Schäden am Fahrzeug, die Sie selbst verursachen, kommen Sie persönlich auf (siehe AGB).

Sie können gerne vorbeikommen, doch dann können wir nicht garantieren, dass ein Trecker für Sie zur Verfügung steht. Da wir nur freitags und samstags vermieten, sind die Termine entsprechend begrenzt. Damit Sie auch wirklich in Ihren Treckerausflug starten können, empfehlen wir, sich rechtzeitig, d.h. mindestens vier bis sechs Wochen vor dem Wunschtermin mit uns in Verbindung zu setzen (gerne auch noch früher).

Sie dürfen sich einen Wunschtrecker aussuchen und wir geben unser Bestes, Ihren Wunsch zu erfüllen.
Da es sich um alte Geräte mit mehr als 50 und 60 Jahren auf dem Buckel handelt, kann immer mal etwas zu reparieren sein. Wir behalten uns daher das Recht vor, Ihnen gegebenenfalls einen anderen Trecker als den gewünschten zur Verfügung zu stellen.
Gleiches gilt für den Fall, dass sich während der Probefahrt herausstellt, dass das gewählte Modell für Sie ungeeignet ist.

Ja, mit jedem Fahrer. Hierbei handelt es sich um eine Auflage des Straßenverkehrsamts und steht in Verbindung mit der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftswege.

Bei der Probefahrt gilt es herauszufinden, ob der Fahrer das Fahrzeug beherrscht und sich in der Lage sieht, dieses für die Dauer der Anmietung sicher zu führen. In Zweifelsfällen sind wir verpflichtet die Vermietung abzulehnen, sofern kein anderer geeigneter Fahrer zur Verfügung steht.

Bitte bedenken Sie, dass wir Ihnen in der kurzen Zeit lediglich die fahrtechnischen Besonderheiten eines Oldtimertreckers vermitteln, nicht aber das Fahren eins Treckers grundsätzlich beibringen können. Eifeltrecker kann nicht die Dienstleistung einer Fahrschule ersetzen.

Selbstverständlich, theoretisch sogar das Abendkleid. Doch gibt es einige Punkte, die Sie sinnvollerweise beachten sollten:

  • Wind- und wettertaugliche Jacke
  • Festes Schuhwerk (keine Flipflops, zarte Riemensandälchen oder hochhackige Pumps)
  • Kopfbedeckung (Mütze, Kappe) gegen die Sonneneinstrahlung und den Fahrtwind
  • Bei niedrigeren Temperaturen evtl. Schal und Handschuhe
  • Eher dunkle Kleidung (wir übernehmen keine Reinigungskosten für eine durch Öl- oder Fettflecken verschmutzte weiße Hose), denn bei einem Trecker handelt es sich nicht um ein Edelgefährt, sondern um ein Arbeitsgerät.

Nein, das ist nicht möglich und hier möchten wir auch nicht diskutieren, egal wie groß oder klein der Hund sein mag.
Wir haben schlechte Erfahrungen mit der Mitnahme von Hunden gemacht, gefährlich für Mensch und Tier.

Ein Tier gehört nicht auf einen Treckersitz festgeschnallt, nicht in einem Rucksack, nicht in einer festgebundenen Handtasche, nicht in einer Hundetransportkiste und nicht in einer unserer Treckerkisten. Auch auf Frauchens Arm ist der Hund nicht sicher, denn Frauchen sollte sich gut festhalten können.
Bitte bedenken Sie, dass der Hund die lauten Geräusche des Treckers nicht kennt und mit seinem extrem guten Gehör sehr beängstigend findet. Das starke Ruckeln des Treckers macht zusätzlich Angst - und das über mehrere Stunden Ausflugsfahrt.

Bitte tun Sie Ihrem Hund etwas Gutes und lassen Sie ihn während Ihrer Treckerfahrt in guter Obhut zuhause!

Weil wir hier auf knapp 600 Meter über dem Meeresspiegel sind. Pro 100 Höhenmeter sinkt die Temperatur um etwa 1 °C. Wenn Sie also z.B. aus der Rheinebene (das gilt auch für Aachen oder den Niederrhein) kommen, sind es bei uns ca. 5 °C kälter als bei Ihnen. Wenn es bei Ihnen in Köln 20 °C sind, sind es bei uns ca. 15 °C.

Tipp: Schauen Sie, wie hoch Ihr Wohnort gelegen ist und Sie bekommen eine Idee vom Temperaturunterschied.

Fragen zum Ablauf

Nein, die Zeit für die Einweisung ins Treckerfahren gehört NICHT zur Fahrtzeit. Wenn Sie drei Stunden buchen, fahren Sie drei Stunden Trecker – für die Einweisung im Vorfeld müssen Sie einen weitere Stunde einplanen.

Weil wir Ihnen alle Informationen an die Hand geben wollen, damit Sie mit einem sicheren und guten Gefühl in Ihren Ausflug starten können.

Die Einweisung erfolgt mit übersichtlichen Folien und Grafiken, so dass Sie die Infos leicht aufnehmen können. Im Bordbuch, das Sie in der Transportbox mitführen, sind zusätzlich noch einmal alle Infos zur Sicherheit aufgeführt. Außerdem nehmen wir uns die Zeit, Sie auch praktisch ans Treckerfahren heranzuführen.

Um zu sehen, ob Sie mit dem Trecker zurechtkommen und Ihnen alle Hilfestellung zu bieten, die Sie benötigen, um einen unvergesslichen Ausflug zu genießen.

Weil wir für jede Probefahrt 5 bis 10 Minuten einplanen, damit Sie sich sicher fühlen. Da auch die theoretische Unterweisung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, kämen wir bei mehr als zwei Fahrern mit 60 Minuten für die Einweisung nicht hin. Wenn Sie aber dazu bereit sind, für die Einweisung zusätzliche Zeit einzuplanen und diese auch zu bezahlen (5,- € für jeden zusätzlichen Fahrer), können wir gerne darüber reden, alle Personen probefahren zu lassen (bitte schon bei der Buchung mit uns abklären).

Laut unserer AGB ganz klar: Nein. Wenn Sie dennoch wechseln, tragen Sie bzw. der eingetragene Fahrer das Risiko und auch die rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Schadenfalls.

Dann behalten wir uns vor, Ihnen den halben Mietpreis in Rechnung zu stellen.

Ein Stau kann immer mal sein. Wenn das so ist, rufen Sie bitte an und geben Sie uns Bescheid, damit wir und die anderen Gäste, die pünktlich für die Einweisung vor Ort sind, nicht länger auf Sie warten.

Falls Sie eine ganze Stunde zu spät sind, z.B. weil Sie die Startzeit im Kopf hatten und die Einweisung eine Stunde vorher übersehen haben, besprechen wir vor Ort, wann die Einweisung erfolgen kann.

Unter Umständen reduziert sich die vereinbarte Mietdauer um den verlorenen Zeitraum, wenn der Trecker im Anschluss für einen weiteren Ausflug gebucht wurde.

Wenn Sie von vorne herein wissen, dass Sie länger als die ursprünglich vereinbarten 3 Stunden fahren möchten, dann können Sie vor Mietbeginn um eine Stunde verlängern, sofern der Trecker im Anschluss nicht für einen weiteren Ausflug gebucht wurde.
Sollten Sie während der Fahrt Lust auf eine längere Pause haben, bitten wir Sie, uns kurz anzurufen und abzuklären, ob der Trecker für einen längeren Zeitraum verfügbar ist. Die über die ursprünglich vereinbarte hinausgehende Mietzeit wird im Anschluss gesondert abgerechnet.

Ja, haben wir. Doch bitten wir Sie, Ihre Bedürfnisse im Interesse aller Beteiligten möglichst vor Ihrer Ankunft zu erledigen, da es sehr viel Zeit kostet, wenn alle Teilnehmer kurz vorher noch einmal einzeln ausstreten müssen.

Wir kochen zwar täglich, doch ausschließlich für den eigenen Bedarf ;-).
Für das leibliche Wohl ist sowohl in Mützenich als auch in Monschau und den umliegenden Ortsteilen in großer Auswahl und Vielfalt gesorgt.

Nein, wir benötigen die geringe Fläche für das Rangieren mit den Treckern.

Zusammen mit der Terminbestätigung erhalten Sie von uns eine Anfahrtsbeschreibung und einen Parkplan für die angrenzende Straße. Dort können Sie an der rechten Straßenseite parken. Bitte halten Sie sich gut rechts, da im Sommer häufig die großen landwirtschaftlich genutzten Trecker mit ihren Gerätschaften dort langfahren.

Falls Sie ein Wohnmobil fahren: Ein kleines Exemplar kann sicher an der Straße parken. Falls Sie ein größeres (breiteres) Gefährt haben, besprechen wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten.

Wir sind kein Bauernhof und haben weder Kühe noch Hühner, auch keine Hasen oder Schäfchen. Wir haben einen Hund und zwei Katzen. Wenn die Lust auf Streicheleinheiten haben, werden sie es Ihnen deutlich zeigen ;-)

Sicher können Sie Ihr mitgebrachtes Bütterken essen, doch für eine Frühstücks- oder Kuchentafel ist unser Outdoor-Schulungstisch weder gedacht noch geeignet. Wir empfehlen eine kleine Picknick-Pause während der Fahrt oder eine schöne Einkehr nach dem Ausflug.

Nein, wenn es sich um Auto, Quad oder ein anderes Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen handelt.

Der Grund liegt darin, dass wir für die Ausflugsfahrten vor allen Dingen Wirtschaftswege nutzen (mit behördlicher Genehmigung). Diese Wirtschaftswege dürfen nur zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, von daher sind Autos und Quads o.ä. hier verboten.

Ja, wenn es sich um Fahrräder handelt. Wir empfehlen allerdings E-Bikes, da es bei uns ziemlich hügelig ist. ;-)

Einige unserer Trecker verfügen über eine Transportkiste, allerdings sind flexiblere Behältnisse, wie z.B. ein Rucksack, geeigneter als ein starrer Korb. Alternativ kann eine Tasche / Rucksack / kleiner Korb auf einem unbenutzten Beifahrersitz befestigt werden.

Bitte achten Sie auf auslaufsichere Verschlüsse bei Getränkebehältern oder Plastikdosen mit Flüssigkeiten, da ansonsten die in der Kiste befindlichen Gegenstände wie Ponchos, Kartenmaterial, Verbandskasten etc. gereinigt oder sogar entsorgt und neu beschafft werden müssen.

Und eine große Bitte: Falls doch mal etwas ausgelaufen sein sollte, sagen Sie es uns bitte, wenn Sie wieder bei uns ankommen! Wir beißen schon nicht ;-) und können dann den Schaden so gering wie möglich halten.

Das hängt von der Mietdauer ab. Bei einer 3h-Route haben Sie etwa 15 Minuten Pause, z.B. um einen schönen Ausblick zu genießen. Bei der 4h-Route sind es etwa 30 Minuten. Wenn Sie jedoch während des Ausflugs in ein Restaurant oder Café einkehren möchten, benötigen Sie erfahrungsgemäß mehr Zeit. Wir empfehlen dann eine (Mindest-)Mietdauer von 4 Stunden mit einer Route von 3 Stunden, so dass Sie genügend Zeit für ein gemütliches Käffchen haben. Bitte sprechen Sie uns vorher gerne an.

Fragen zum Treckerfahren selbst

Wenn Sie Auto fahren können, dann können Sie in der Regel auch Trecker fahren. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den Trecker aus, der für Sie geeignet ist.

Bitte beachten Sie: Unsere Trecker haben KEIN Automatik-Getriebe!
Sollten Sie also das Fahren eines Automatik-Autos gewohnt sein, bitte vor dem Ausflugsdatum mit einem Schalt-Auto üben! Ansonsten raten wir vom Treckerfahren ab, da ein Krachen im Getriebe unseren alten Schätzchen ordentliches "Zahnweh" inklusive kostenträchtigen Reparaturen verursacht.

Treckerfahren ist in jeder Hinsicht manuelles Fahren. Die Trecker verfügen über keinerlei uns von modernen Autos bekannten Assistenzsysteme.
Siehe dazu auch unseren nützlichen Tipps zum Treckerfahren.

Eine Gewichtsbegrenzung gibt es lediglich für die Beifahrerplätze auf den Kotflügeln. Diese sollten nicht mit mehr als ca. 100 kg belastet werden.  

Bezüglich des maximalen Gewichts des Fahrers gibt es nominell keine Grenze. Jedoch geben die Bauform des Treckers (Höhe des Sitzes über den Trittblechen, Abstand zu den Pedalen) und die Breite der Fahrersitzschale natürliche Grenzen vor. Ab einem gewissen Punkt ist die Sitzschale einfach zu eng oder das Sitzen wird auf Dauer unbequem oder beschwerlich, weil man ggf. die Beine nicht richtig anwinkeln kann. Bis ca. 120/130 kg gibt es i.d.R. keine Probleme.

Aber es kommt wie immer auf den Trecker an. Große und schwere Personen fühlen sich z.B. auf dem Deutz F1L 514 (Knubbel) wohler als auf einem Porsche Junior (Jüppchen & Agathe) oder dem Hatz TL13 (Basti).

Mit dem Hatz TL 13 (Basti), das ist ein sehr kompakter und leichter Trecker. Bei den anderen Treckern sind die Pedale für Sie nur schwer zu erreichen, was zum Gas geben, Kuppeln und Bremsen aber zwingend notwendig ist. Die Fahrersitze sind leider nicht individuell einstellbar, so wie es bei einem Pkw der Fall ist.

Ja, sogar eher, als wenn Sie kleiner als 1,60 m wären. Die größte Person, die auf einem unserer Trecker (Porsche-Diesel 108) unterwegs war, hatte das stattliche Maß von 2,23 m.
Vom kleinen Hatz TL 13 (Basti) raten wir in diesem Fall jedoch ab, da Ihnen Ihre Knie im Weg wären.

Das hängt vom jeweiligen Trecker ab:

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Anzahl der benötigten Trecker.

Nein, so ohne Weiteres geht das natürlich nicht. Die Nutzung von Wirtschaftswegen ist dem Verkehr zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken vorbehalten. Jedoch haben wir für Ausflugsfahrten mit unseren Treckern auf den von uns ausgearbeiteten Routen eine Sondergenehmigung erteilt bekommen. D.h. diese Wege dürfen Sie ungestraft nutzen.

Ganz einfach. Vor 50-60 Jahren – so alt sind unsere Trecker heute – war die Anschaffung eines solchen Arbeitsgeräts nicht nur eine riesige Investition, sondern oftmals auch das erste motorisierte Fahrzeug auf dem Hof.
Bis dato wurden alle schweren Lasten von Pferden, Ochsen oder Kühen gezogen. Und die hatten bekanntlich keinen Rückwärtsgang. Insofern musste jeder Landarbeiter zunächst einmal lernen, wie man mit einem Anhänger rückwärts rangiert. Und je langsamer das geht, umso einfacher ist es auch heute noch für jeden Fahranfänger.

Auch wenn es nicht auf allen abgebildeten Fotos im Web und im Flyer ersichtlich ist:
Alle zur Verfügung stehenden Sitze (ob Fahrer oder Mitfahrer) sind mit bequemen Sitzkissen ausgestattet!

Unsere Sitzkissen sind so befestigt, dass sie während der Fahrt nicht herunterfallen können. Aus diesem Grund sind selbst mitgebrachte Sofa- oder Gartenstuhlkissen ungeeignet.

Prinzipiell dürfen Sie alles, was Sie sich selbst zutrauen, aber wir raten ausdrücklich davon ab. Ein Trecker hat - außer der Luft in den Reifen - keine Federung. Und auf dem Kotflügel kann man schon mal leicht "abheben", z.B. wenn der Fahrer ein Schlagloch übersieht. Sollten Sie dennoch eine Fahrt wagen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.

Hier gilt das Gleiche wie für frisch operierte Personen (s.o.). Wenn Sie es sich selbst zutrauen, können Sie gerne einen Treckerausflug unternehmen.
Während der Fahrt – egal ob als Fahrer oder Beifahrer – sind Sie einem erhöhten Lärmpegel, erheblichen Ganzkörpervibrationen und ggf. stärkeren Erschütterungen ausgesetzt. In der Arbeitswelt darf eine schwangere Frau gemäß Mutterschutzgesetz (§11, Abs. 3 und Abs. 5) Tätigkeiten mit derartigen Belastungen nicht ausüben. Aus diesem Grund raten wir davon ab. Sollten Sie sich dennoch für eine Treckerfahrt entscheiden, tun Sie dies in eigener Verantwortung.

Fragen zur Mitnahme von Kindern

Weil wir die Sicherheit Ihres Kindes gewährleisten möchten.
Aus Erfahrung können sich kleinere Kinder nicht gut festhalten und laufen Gefahr vom ruckelnden Trecker zu fallen. Außerdem wirkt das monotone Geräusch einschläfernd, was die Sicherheit weiter gefährdet.

Die Trecker verfügen leider weder über Sicherheitsgurte, noch über sonstige Haltesysteme, schließlich sind es alte, originale Arbeitsgeräte. Mitfahrer waren früher eigentlich nur für die Fahrt aufs nächste Feld dabei. Dementsprechend schmal sind auch die Sitze auf den Kotflügeln.
Das Anbringen von Kindersitzen ist nicht möglich. Auch die Alternative, ein Kind auf den Schoß zu nehmen, ist für uns keine sichere Lösung, denn auch Sie als Erwachsener müssen sich entsprechend festhalten können. Gleiches gilt für Kinder-Rucksacktragen.
Aus diesem Grund können bei uns nur Kinder ab 6 Jahren mitfahren, die sich selbstständig festhalten können.

Prinzipiell ja, doch achten wir darauf, dass Ihr Kind sicher sitzen und sich gut festhalten kann. Am ehesten geeignet für Kinder (6-12 Jahre) sind daher folgende Trecker:

Das ist aus mehreren Gründen nicht möglich.

  1. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Personen nur zu Erntezwecken und bei Brauchtumsveranstaltungen auf von Traktoren gezogenen Anhängern mitfahren dürfen.
  2. Bei Ausflugsfahrten sind auf einem Anhänger mitfahrende Personen nicht versichert.
  3. Der Trecker müsste zwingend über eine pneumatische Bremsanlage für den gezogenen Anhänger verfügen. Das ist bei Oldtimertreckern nur selten der Fall.
  4. Der Fahrer benötigt einen gültigen Personenbeförderungsschein.

Kurioserweise dürfen Personen auf Planwagen, die von Pferden gezogen werden, ohne Weiteres mitgenommen werden - auch dann, wenn die Pferde nicht mit einer pneumatischen Bremse ausgestattet sind. ;-)

Fragen zu Routen und Navigation

Im Prinzip ja, Sie müssen nur dem Richtungspfeil auf der lilafarbenen Linie folgen (nicht der roten und auch nicht der grünen Linie).

Die Funktionsweise ist dem Navigationssystem in Ihrem Pkw ähnlich, bis auf ein paar Ausnahmen:

  • Das Gerät kann nicht mit Ihnen sprechen - Sie müssen immer wieder selbst auf das Display schauen.
  • Wenn Sie sich verfahren, also von der lilafarbenen Linie abkommen, sucht das Gerät keine neue Route für Sie - Sie müssen drehen um wieder auf die farbige Linie zu kommen.

Damit Sie den Ausflug und die Landschaft genießen können, schlagen wir eine Aufgabenteilung vor: Der Fahrer fährt den Trecker, der Beifahrer weist mit Hilfe des Navigationsgeräts den Weg. Es kann hilfreich sein eine Lesebrille mitzubringen.

Ja, abhängig von der Mietdauer in unterschiedlichen Längen. Bei 3 Stunden Mietzeit möchten Sie sicher möglichst viel Trecker fahren, von daher sind für Pausen ca. 15-20 Minuten eingeplant. Bei einer 4-stündigen Tour sind es etwa 30 Minuten, bei 5 Stunden ca. 40 Minuten, usw. Mit dieser Planung möchten wir sicherstellen, dass Sie einerseits möglichst viel Zeit mit Treckerfahren verbringen können, andererseits aber auch mal eine Rast einlegen und sich die Beine vertreten können.

Damit Sie schöne Wege und tolle Landschaften "erfahren" können, haben wir für Sie verschiedene Routen unterschiedlicher Länge ausgearbeitet. Dabei haben wir darauf geachtet vor allem landwirtschaftliche Wirtschaftswege zu nutzen, um das Befahren der Hauptstraßen zu umgehen.
Die Strecken wurden von mehreren Behörden geprüft und vom Straßenverkehrsamt freigegeben. Da wir uns zwischen dem Nationalpark Eifel und dem Naturschutzgebiet Hohes Venn befinden, sind die Alternativen begrenzt. Insofern ist es im Sinne aller Beteiligten die vorgeschlagenen Routen zu nutzen.

Ganz ehrlich? Nein. Die Bauern sehen es nicht gerne, wenn man ihnen die bevorstehende Heu-Ernte „platt“ fährt.
Auch Routen durch den Wald sind nicht genehmigt, weder Förster und Ranger noch die im Wald beheimateten Tiere fänden das toll. Bitte bleiben Sie daher auf den im Navigationsgerät angegebenen Routen.