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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die Vertragssprache ist deutsch. Grundlage für zustande kommende Verträge ist in Deutschland geltendes Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Monschau.

Zweck

Vermietung von Oldtimertreckern (nachfolgend Fahrzeuge genannt) für Ausflugsfahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf Wirtschaftswegen, für deren Benutzung eine Genehmigung vorliegt. Eine Verwendung der Fahrzeuge für Arbeitseinsätze ist ausgeschlossen.

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Leistungen und Preise

Die Fahrzeuge werden für einen vorher vereinbarten Zeitraum zur Nutzung für Ausflugsfahrten zur Verfügung gestellt.

Alle Preise sind Endpreise inkl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Angebote sind freibleibend.
Ändern sich zwischen dem Tag der Buchung und dem Tag des Treckerausflugs die Mietpreise, so ist der Vermieter berechtigt, den Differenzbetrag dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Im Preis sind die nachfolgend genannten und zum Betrieb bzw. zur Benutzung der Fahrzeuge erforderlichen Leistungen enthalten: Abgaben, Gebühren und Steuern, Versicherungsschutz (Kfz-Haftpflicht), Kraftstoffe, Bereitstellung eines GPS-Geräts, theoretische Unterweisung und praktische Einweisung am Fahrzeug vor der Nutzung.

Die Anmietung der Fahrzeuge kann ohne Angabe von Gründen vom Vermieter abgelehnt werden.

Eine kurzfristige Verlängerung der Mietdauer ist innerhalb der vereinbarten Mietzeit möglich, es sei denn, das Fahrzeug ist bereits für eine Anschlussfahrt gebucht. Die Verlängerung der Mietdauer erfordert in jedem Fall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Nicht angekündigtes Überziehen der vereinbarten Mietzeit für mehr als eine halbe Stunde wird mit 20,- € pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.

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Reservierung und Buchung

Es werden keine unverbindlichen Reservierungen entgegengenommen.

Buchungsanfragen für freie Termine werden ausschließlich über das Buchungsformular auf den Eifeltrecker-Webseiten entgegengenommen. Mit dem Absenden der Buchungsanfrage bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren.

Der Erhalt einer (automatisch) erstellten Eingangsbestätigung Ihrer Buchungsanfrage ist nicht gleichbedeutend mit einer Terminbestätigung. 

Buchungsanfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und nach Prüfung der Daten von uns persönlich zeitnah beantwortet. Bei Rückfragen oder Unklarheiten werden wir Sie kontaktieren. 

Ein Termin gilt erst dann als vereinbart, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung in Form einer eMail erhalten haben.

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Widrige Wetterbedingungen

Treckerfahren ist eine Outdoor-Aktivität und grundsätzlich bei jedem Wetter möglich.

Sind die Wetterbedingungen für einen Ausflug mit den Fahrzeugen nicht zumutbar, so kann der Mieter kostenlos vom Mietvertrag zurücktreten.

Als widrige Wetterbedingungen gelten:

  • Tageshöchsttemperaturen von weniger als 10° C
  • Dauerregen oder Gewitter
  • Sturm und Sturmböen

Bei Schnee und Glätte oder (Resten von) Streusalz auf den Straßen finden grundsätzlich keine Ausfahrten statt.

Die Einschätzung einer widrigen Wetterlage liegt nicht im persönlichen Ermessen des Mieters und kann nicht einseitig von diesem festgestellt werden. Ein Rücktrittsrecht bezüglich widriger Wetterbedingungen kann nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter in Anspruch genommen werden. 

Grundlage für die Bewertung der Wetterbedingungen sind die Prognosen der lokalen Wettervorhersagen (z.B. Eifelwetter, MeteoGroup), differenzierter Wettermodelle für die nächsten 2-3 Tage (z.B. Kachelmannwetter) sowie kurzfristig der Regenradar (z.B. I’m Weather, Windy) für Monschau und Umgebung. 

Bildhafte Wetterprognosen mit lediglich Sonnen- und Wolkensymbolen sowie Angaben zur prozentualen Regenwahrscheinlichkeit für einen ganzen Tag sind nicht hinreichend aussagekräftig und daher für die Entscheidungsfindung irrelevant.

In der schriftlichen Buchungsbestätigung wird der Mieter dazu aufgefordert, am Abend vor dem gebuchten Termin telefonischen Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, um die Wetterlage zu besprechen. Versäumt es der Mieter, sich am Vortag mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, akzeptiert der Mieter die Einschätzung der Wetterlage des Vermieters.

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Stornierung und Nichterscheinen

Buchungen können bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Gleiches gilt für Terminverschiebungen.

Bei einer Stornierung (Terminabsage oder -verschiebung) innerhalb der 10-Tages-Frist wird dem Mieter eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Buchungspreises in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen – sei es aus gesundheitlichen, persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen – die Terminabsage erfolgt.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage (No-Show) ist der Vermieter dazu berechtigt, dem Mieter eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 80 % des Buchungspreises in Rechnung zu stellen. 

Um die Kosten einer Ausfallgebühr zu vermeiden, ist es empfehlenswert, eine passende Rücktrittsversicherung bei einem der zahlreichen Anbieter auf dem Markt abzuschließen. 

Ähnliche Bedingungen gelten für Gutscheininhaber: 

Bei einer nicht fristgerechten Stornierung (s.o.) reduziert sich der Wert des Gutscheins um 50 %. Der Restwert des Gutscheins kann bei einer späteren Terminbuchung geltend gemacht werden. Eventuell anfallende Zuzahlungen können vor Ort in bar beglichen werden.
Bei einer weiteren nicht fristgerechten Stornierung verliert der Gutschein seinen Restwert und gilt als eingelöst. 

Ein Gutschein gilt ebenso als eingelöst, wenn der Gutscheininhaber ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheint (No-Show).

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Geschenkgutscheine

Gutscheine sind nur mit Unterschrift und Stempel des Ausstellers gültig. Einmal ausgestellte Geschenkgutscheine sind nicht rückzahlbar. Bei Verlust oder Diebstahl erfolgt keine Erstattung des Gutscheinwertes.

Die Gültigkeit eines Gutscheins beträgt drei Jahre (Verjährungsfrist) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde (d.h., Ausstellungsjahr + 3 Jahre). Ist der Gutscheininhaber nicht selbst in der Lage den Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer einzulösen, kann der Gutschein auf eine andere Person übertragen und von dieser innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer eingelöst werden. 

Die Verlängerung eines Gutscheins über seine Gültigkeitsdauer hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig um die Reservierung eines Termins zu kümmern, da alle Terminbuchungen eine gewisse Vorlaufzeit erfordern und ein Freihalten von Terminen für Gutscheininhaber aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. 

Das Einlösen eines Gutscheins erst gegen Ende des Gültigkeitszeitraums (z.B. zum Saisonende des letzten Gültigkeitsjahres) birgt das Risiko, dass unter Umständen keine Termine mehr verfügbar sind oder bei Nichtzustandekommen des geplanten Termins – z.B. bei widrigen Wetterbedingungen oder Krankheit des Mieters etc. (s.o.) – eine Neuterminierung innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Gutscheins nicht mehr möglich ist. Das Datum eines neuen Termins muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Gutscheins liegen. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins bleibt davon unberührt.

Ändern sich zwischen dem Tag des Erwerbs eines Gutscheins und dem Tag des Treckerausflugs die Mietpreise, so ist der Vermieter berechtigt, den Differenzbetrag dem Gutscheininhaber in Rechnung zu stellen.

Der Gutschein ist zum vereinbarten Termin dem Vermieter vorzulegen.

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Fahrzeugnutzung

Voraussetzung für die Anmietung und Nutzung der Fahrzeuge ist, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen und für das Führen der Fahrzeuge ausreichenden Fahrerlaubnis (Führerschein der Klasse B oder 3) ist. Ferner verfügt der Fahrer über hinreichende Fahrpraxis und ist seit zwei oder mehr Jahren ununterbrochen im Besitz dieser Fahrerlaubnis.

Die Fahrzeuge dürfen nur von Personen bewegt werden, die vor Antritt der Fahrt im Mietvertrag als Fahrer eingetragen wurden.

Vor Beginn der Fahrt sind die Fahrerlaubnis sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass von jedem Fahrer vorzulegen. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, eine Kopie der Dokumente anzufertigen.

Die Mitnahme von Kindern erfolgt auf eigene Gefahr, zudem müssen diese mindestens 6 Jahre alt sein. Der Fahrer ist verantwortlich für die Wahl der Strecke sowie für seine eigene und die Sicherheit seiner Mitfahrer.

Während der Fahrt sind Fahrer und Beifahrer einem erhöhten Lärmpegel, erheblichen Ganzkörpervibrationen und stärkeren Erschütterungen ausgesetzt. Aus diesen Gründen wird schwangeren Frauen und körperlich vorbelasteten Personen (Situation nach OP, Beeinträchtigungen des Bewegungsapparats etc.) von der Teilnahme an einem Treckerausflug abgeraten. Nehmen Personen ungeachtet der genannten Gefährdungen an einem Treckerausflug teil, geschieht dies in eigener Verantwortung bzw. auf eigenes Risiko.

Um eine Überlastung der Fahrzeuge und dessen Bauteile zu vermeiden, dürfen die Sitzplätze auf den Kotflügeln maximal mit 100 kg belastet werden. Die Fahrer sollten eine Mindestgröße von 1,60 m aufweisen und eine Masse von 120 kg nicht überschreiten. Ebenso darf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten werden.

Die Anzahl der auf dem Trecker mitfahrenden Personen ist begrenzt auf die Anzahl der verbauten Sitzplätze (z.B. 1+1 oder 1+2, je nach Fahrzeug). Das Stehen auf der Ackerschiene während der Fahrt ist nicht gestattet.

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Ausschluss- und Abbruchbedingungen

Sowohl das Führen des Fahrzeugs wie auch die Mitfahrt sind unter Einfluss von Alkohol oder Drogen untersagt. Im Verdachtsfall kann der Vermieter die Bereitstellung des Fahrzeugs verweigern.

Sollte bei der Einweisung oder einer Probefahrt der Eindruck entstehen, dass der vorgesehene Fahrer nicht in der Lage ist das Fahrzeug zu beherrschen bzw. dieses gefahrlos zu führen, kann der Vermieter die Nutzung untersagen. Sollte kein geeigneter Ersatzfahrer zur Verfügung stehen, so gilt der Zeitraum der Anmietung als beendet.

In beiden Fällen ist der Vermieter dazu berechtigt, als Ausfallentschädigung 80% des Mietpreises geltend zu machen. Ein bis dahin gültiger Gutschein gilt als eingelöst.

Bei Abbruch vor Beginn der Tour durch den Mieter oder Verkürzen der Strecke erfolgt keine Erstattung des zuvor vereinbarten Mitpreises. Ein Gutschein gilt als eingelöst.

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Haftung und Versicherung

Für die Fahrzeuge besteht gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz in Form einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die im Zusammenhang mit dem normalen Gebrauch eines Fahrzeugs (Fahren, Ein- und Ausparken, Auf- und Absteigen, Be- und Entladen, Tanken etc.) entstanden sind. Sie deckt nur Schäden bzw. Ansprüche (Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden) Dritter, nicht jedoch solche des Versicherungsnehmers oder Mieters.

Darüber hinaus ist für die Fahrzeuge eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,- € abgeschlossen. Diese deckt das Abhandenkommen des Fahrzeugs oder Schäden am Fahrzeug, die durch Fremdeinwirkung entstanden sind, z.B. Diebstahl, Glasbruch, Kurzschluss, Brand, Explosionen, Hagel, Überschwemmungen und Zusammenstöße mit Haarwild.

Vom Mieter bzw. Fahrer am Fahrzeug verursachte Schäden oder solche, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind, sind dagegen nicht versichert. D.h. für Vollkaskoschäden haftet der Mieter bzw. Fahrer gegenüber dem Vermieter in voller Höhe des entstandenen Schadens.

Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt eines Schadensereignisses unter Drogen oder Alkoholeinfluss steht, nicht berechtigt ist das Fahrzeug zu führen oder er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. In diesem Fall haftet der Fahrer in voller Höhe.

Der Umfang des Versicherungsschutzes (Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung) richtet sich nach den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des Versicherers.

Für grob fahrlässig verursachte Schäden oder bei unsachgemäßer Behandlung/Bedienung der Fahrzeuge haftet der Fahrer (oder auch der Mitfahrer, wenn er der Verursacher des Schadens ist) ebenso in voller Höhe. So ist es ausdrücklich nicht gestattet, das Fahrzeug bei Talfahrten im Leerlauf oder mit getretener Kupplung (d.h. im sog. „Sonntagsgang“ ohne Motorbremse) rollen zu lassen. Dies und eine Überschreitung der technischen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch Überdrehen des Motors gilt als unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs und begründet im Schadensfall eine unbeschränkte Haftung.

Für vom Fahrer während der Mietzeit begangene Verkehrsverstöße, Parkvergehen etc. haftet der Fahrer selbst.

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Kaution

Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 300,- € in bar (ersatzweise eine gültige EC- oder Kreditkarte) zu hinterlegen. Die Hinterlegung wird auf dem Mietvertrag festgehalten und durch Unterschrift bestätigt.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs und der bereitgestellten Ausstattungsgenstände (insbes. GPS-Navigationsgerät) in unversehrtem und vollständigem Zustand wird die Kaution zurückerstattet bzw. die EC- oder Kreditkarte wieder ausgehändigt.

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Übergabeprotokoll

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch geprüftes Fahrzeug inkl. zusätzlicher Ausstattung (Warndreieck, Warnweste, Erste-Hilfe-Set, Regenschutz, Navigationsgerät, Kartenmaterial, Fahrzeugpapiere etc.). Bei Verlust oder Beschädigung der Ausstattungsgegenstände leistet der Mieter vollumfänglichen Ersatz in Höhe des Neupreises (Wiederbeschaffungspreis).

Mit der Übernahme anerkennt der Mieter, dass sich das Fahrzeug in einem fahrbereiten und unbeschädigten Zustand befindet. Werden bei der Übergabe des Fahrzeugs bis dahin nicht entdeckte Mängel festgestellt, werden diese vom Vermieter – wenn möglich – umgehend behoben. Schäden, die nicht umgehend behoben werden können, die Verwendung des Fahrzeugs aber nicht beeinträchtigen, werden im Mietvertrag oder dem Übergabeprotokoll festgehalten.

Ist ein Fahrzeug nicht fahrtüchtig oder es kann nur mit Einschränkungen verwendet werden, kann der Vermieter ein Ersatzfahrzeug stellen. Ist dies nicht möglich, so können sowohl der Mieter als auch der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

Tritt während der Fahrt ein Fehler oder Defekt am Fahrzeug auf, hat der Mieter umgehend die Fahrt zu unterbrechen und den Vermieter darüber zu informieren. Ist der Defekt derart, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist, erstattet der Vermieter den Preis für die nicht in Anspruch genommene Mietzeit. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch seitens des Mieters besteht nicht.

Nach dem Ende einer Ausflugsfahrt überprüfen der Mieter und der Vermieter (oder ein Vertreter) gemeinsam das Fahrzeug auf eventuelle Beschädigungen und Vollständigkeit der Anbauteile und der Ausstattung. Das Ergebnis wird im Mietvertrag oder dem Übergabeprotokoll festgehalten.

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Unfall

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Fahrzeugbrands oder sonstigen Schadensfall ist sofort der Vermieter zu informieren. Darüber hinaus muss die Polizei verständigt werden, wenn Personen verletzt wurden, der entstandene Schaden die Bagatellgrenze von 300,- € überschreitet und dies zur Feststellung des Schadenshergangs oder zur Feststellung des Verschuldens einer der am Unfall beteiligten Personen erforderlich ist.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Für jedes Schadensereignis muss ein Unfallbericht (liegt den Fahrzeugpapieren bei) ausgefüllt und von den am Unfall beteiligten Personen und möglichen Zeugen unterschrieben werden.

Der Unfallbericht muss Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der in den Unfall verwickelten Fahrzeuge beinhalten.

Fahrer und Mitfahrer des Fahrzeugs sind dazu verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadenereignisses jede in Frage kommende Unterstützung zu leisten.

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Datenschutz

Dem Vermieter ist es gestattet, alle im Zusammenhang mit der Vermietung der Fahrzeuge stehenden Daten (einschließlich Personendaten) im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu speichern. Der Vermieter verpflichtet sich dazu, die erhobenen Daten ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

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Sonstiges

Alle Angaben von oder zu Dritten (Preise, Öffnungszeiten, Wegbeschreibung etc.) sind ohne Gewähr.

Monschau, 28.08.2013 (Erstfassung) / 01.09.2024 (letzte Aktualisierung)

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