
Voraussetzungen
Führerschein
Um einen Oldtimertrecker fahren zu dürfen, ist grundsätzlich ein Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) oder höher ausreichend.
Für die Anmietung ist darüber hinaus der Nachweis einer mindestens fünfjährigen Fahrpraxis erforderlich.
Fit zum Fahren
Unabhängig von Ihrer Fahrerlaubnis werden wir vor Antritt der Fahrt mit Ihnen eine kleine Fahrprobe durchführen, um zu sehen, dass Sie mit der Handhabung des Treckers zurechtkommen. Ein grundlegendes technisches Verständnis und ein Händchen für den Umgang mit alter Technik sind dabei sehr hilfreich.
Sollte bei der Einweisung oder der Probefahrt der Eindruck entstehen, dass Sie nicht in der Lage sind das Fahrzeug sicher zu führen, behalten wir uns vor die Anmietung abzulehnen.
Körperliche Voraussetzungen
Um einen Trecker fahren zu können, sollten Sie nicht kleiner als 1,55 m sein.
Abhängig davon, welchen unserer Trecker Sie fahren möchten, sollten es auch ein paar Zentimeter mehr sein (1,65 m beim Fendt und Deutz). Nur so erreichen Sie bequem alle Bedienelemente und sind in der Lage, Kupplung und Bremse durchtreten zu können.
Mitnahme von Kindern
Kinder, die auf den Treckern mitfahren, müssen mindestens 6 Jahre alt und in der Lage sein, stabil sitzen und sich selbst festhalten zu können. Die Montage und Nutzung von Kindersitzen ist leider nicht möglich.
Grundsätzlich erfolgt die Mitnahme von Kindern - egal welchen Alters - auf eigene Gefahr.
Mitnahme von Hunden
Hunde können auf den Treckern nicht mitfahren - auch nicht, wenn sie sehr klein sind und während der Fahrt in einer Transportbox eingeschlossen wären.